Für Schweinehalter gibt es eine wichtige recht kurzfristige Mitteilungsverpflichtung an das LAVES über ein Online-Portal (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)) zum 01.08.2024 über die Haltungsform ihrer Mastschweine.
Meldepflichtig sind alle Mastschweinehalter mit Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung.