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Bundesverkehrsministerium stimmt Mautfreiheit für lof-Fahrzeuge zu

Ab 1. Juli gilt die allgemeine Mautpflicht auf allen Bundesstraßen für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Grundsätzlich würde dies auch für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h gelten. Aufgrund der Intervention des Deutschen Bauernverbandes und des Landvolk-Landesverbandes auf Bundes- und Landesebene sieht eine Gesetzänderung, die ab 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, die Befreiung aller LoF-Fahrzeuge vor.

 

 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat auf Bitten des DBV nun eine Kulanz für die Zeit bis 2019 zugestimmt. D.h. auch jetzt wird keine Maut von LoF-Fahrzeugen erhoben, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h liegt. Entsprechend müssen auch keine Geräte zur Erfassung der Maut installiert werden.

 

 

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