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Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen teilt mit, dass ab sofort Zwischenfrüchte auf Ökologischen Vorrangflächen als Futtermittel genutzt werden dürfen. Dasselbe gilt für Untersaaten. Dazu bedarf es keiner Genehmigung und keiner Anzeige.

 

Allerdings bleibt die Nutzung auf Futterzwecke in Form von Beweidung oder Schnittnutzung beschränkt. Alle weiteren Auflagen für öVF-Zwischenfrüchte wie Aussaat vor dem 1. Oktober, Vorgaben zur Saatgutmischung sind einzuhalten. Auch darf bei einer Nutzung als Futtermittel die Fläche bis zum 15. Februar 2019 bstehen bleiben, ohne Einarbeitung oder Aussaat einer anderen Kultur.

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