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Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gab bekannt, dass das Land Niedersachsen für den Bau von neuen Güllelagerstätten 10 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Anträge sind an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen. Die Antragsfrist läuft vom 11. bis 27. Juni 2019.

Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist. Die zu erwartenden Antragsvoraussetzungen sind folgendem Link zu entnehmen: Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten

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