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Ackerbrache 2

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ermöglicht ab dem 16. Juli unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von Brachflächen für Futterzwecke. Auf Grund widriger Witterungsverhältnisse und fehlender Reserven aus den Vorjahren zeichnen sich bei einigen Betrieben in Niedersachsen und Bremen erhebliche Futterengpässe ab.
Anträge ab sofort bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen

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