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Im Januar 2020 bietet das Landvolk Diepholz erneut das Seminar „Alles sicher? Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ an, bei dem für Fahrer und Halter landwirtschaftlicher Maschinen viele Fragen rund um ein gefahrloses Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr beantwortet werden. Zudem geben die Referenten der Polizei, der Verkehrswacht und vom TÜV praktische Hilfestellungen und Tipps.
NEU: Am 18.01.2020 findet zum ersten Mal ein Aufbaukurs mit weiterführenden Themen statt. Ideal für alle, die das Grundlagenseminar schon absolviert haben.

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Die drei heimischen Abgeordneten aus Bund und Land, Axel Knoerig, Karsten Heineking und Marcel Scharrelmann waren zum Austausch ins Grüne Zentrum nach Sulingen gekommen. Die drängenden Themen Düngeverordnung, Ausweisung der Roten Gebiete und das Agrarpaket der Bundesregierung standen auf der Tagesordnung.

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Am 14.11. findet eine Kundgebung des Landvolkes sowie weiterer Bauernverbände anlässlich der Umweltministerkonferenz in Hamburg statt.

Die Demo ist von 12 bis 15 Uhr auf dem Gänsemarkt in Hamburg, in der Nähe des Tagungsortes der UMK.

Motto ist: "Kooperation statt Verbote".

Wer teilnehmen möchte, wendet sich bitte an unsere Öffentlichkeitsabteilung unter

04271/945144 oder smeyer@landvolk-diepholz.de

Im September wurde von den regionalen Volksbanken mit dem VolkbankAgrarBarometer eine Branchenumfrage durchgeführt, deren Ergebnisse ein reelles Bild der Stimmungslage der Landwirte vor Ort zeichnen und außerdem Erkenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Banken und Landwirten liefern sollen. Etwa 10% der Landwirte in der Region haben sich daran beteiligt. Zukünftig wird die Umfrage jährlich durchgeführt, um Trends aufzuzeigen.

Die Umfrageergebnisse des VolksbankAgrarBarometers sind hier auf unserer Homepage einsehbar. Weiterführende Informationen finden Sie unter VolksbankAgrarBarometer.

Landwirtschaftlicher Verein und Landvolk laden zum Info-Vortrag ein
Die Beregnung von Feldern in der Landwirtschaft spielt eine immer größer werdende Rolle. Zu diesem Thema laden daher der Landwirtschaftliche Verein Diepholz und das Landvolk Diepholz zu einem Fachvortrag ein. Martin Kleingünther von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Diepholz referiert zum Thema „Grundwasserentnahmen und Niedrigwasserstände“, gibt einen Überblick über den Stand der Grundwasserentnahmen im Landkreis Diepholz und geht der Frage nach, welche Perspektiven es für mehr Feldberegnung in der Zukunft gibt.
Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 12. November, um 19:30 Uhr, in den Rehdener Ratsstuben (Düversbrucher Straße 16, 49453 Rehden). Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Anfang Oktober hat unsere neue Steuerberaterin Marena Engelmann ihre Tätigkeit in der Buchstelle aufgenommen. Vor dem Steuerberaterexamen hat sie die Prüfungen zur Steuerfachangestellten, Steuersachbearbeiterin Landwirtschaft und Steuerfachwirtin absolviert.
Frau Engelmann ist an drei Tagen die Woche in der Geschäftsstelle Sulingen erreichbar (Di., Mi., Fr.) und ergänzt unser Team der Steuerberater. Einer ihrer Schwerpunkte ist das Erbschaft / Schenkungsteuerrecht.

Marena Engelmann online

Im September hat das Land Niedersachsen seinen Entwurf für weitergehende düngerechtliche Vorgaben sowie die Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete auf den Weg gebracht. Innerhalb des Verbandsgebietes des Kreisverbandes Grafschaft Diepholz ist rund die Hälfte der Flächen von den Ausweisungen der „Roten Gebiete“ betroffen. Das Landvolk Diepholz sieht die Ausweisung der Gebiete kritisch und hat eine Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung zum Entwurf verfasst. Diese sowie die dazugehörige Anlage zur vorläufigen Beurteilung der örtlichen Besonderheiten im Verbandsgebiet kann unter folgenden Links abgerufen werden:
- Stellungnahme zur Landesumsetzung der Düngeverordnung
- Vorläufige Beurteilung der örtlichen Besonderheiten im Verbandsgebiet

Der Bundesrat hat dem Entwurf zur Nutzung der öVf-Zwischenfruchtflächen zugestimmt. Damit kann ab sofort der Aufwuchs zur Abmilderung der Futterknappheit genutzt werden. Wie im letzten Jahr ist lediglich eine Anzeige vor Beginn der Nutzung bei der jeweilig zuständigen Bewilligungsstelle notwendig. Das zu nutzende Formular haben wir zum Download bereitgestellt.
Es ist auch eine kostenlose Abgabe des Aufwuchses an andere Betriebe möglich. Allerdings darf der Aufwuchs nicht in einer Biogasanlage verwendet oder an diese abgegeben werden. Auch die Restriktionen bezüglich Pflanzenschutzverbot, Düngung und Standzeit bis zum 15.02.2020 bleiben bestehen.

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