Mitwirkung und Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere bei
- Stallneubauten
- Nutzungsänderungen von Stall- und Wirtschaftsgebäuden
- Nachgenehmigungen
- Altenteilerwohnhäusern
durch
- Verhandlungen mit den zuständigen Behörden
- Beratung bei der Standortwahl
- Anfertigung landwirtschaftlicher Betriebsbeschreibungen
- Anfertigung qualifizierter Flächennachweise
Abwehr von unberechtigten Einwendungen Dritter gegen erteilte Genehmigungen.
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.