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Mitwirkung und Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere bei

  • Stallneubauten
  • Nutzungsänderungen von Stall- und Wirtschaftsgebäuden
  • Nachgenehmigungen
  • Altenteilerwohnhäusern

durch

  • Verhandlungen mit den zuständigen Behörden
  • Beratung bei der Standortwahl
  • Anfertigung landwirtschaftlicher Betriebsbeschreibungen
  • Anfertigung qualifizierter Flächennachweise

Abwehr von unberechtigten Einwendungen Dritter gegen erteilte Genehmigungen.

Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

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