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Kammer und Landvolk informierten über EU-Agrarförderung / Knapp 150 Teilnehmer

Der Antrag der heimischen Landwirte auf die Ausgleichszahlungen der EU kann bereits seit einigen Jahren digital über das System mit Namen ANDI gestellt werden, aber ganz ohne Papier geht es nicht. „Der Begleitschein mit Unterschrift muss persönlich, per Post oder per Fax der Landwirtschaftskammer zugehen“, betont Sebastian Bönsch beim digitalen Infoabend zum Thema EU-Agrarförderung. Bönsch leitet die Außenstelle der Landwirtschaftskammer in Sulingen und erläuterte in Form eines Webinars gemeinsam mit seinem Kollegen und Fachgruppenleiter aus Nienburg, Nils-Joachim Meinheit, die Besonderheiten der nun begonnenen Antragsphase, die noch bis zum 17. Mai läuft. Landvolk-Vorsitzender Theo Runge übernahm die Begrüßung der gut 150 Teilnehmer und verwies auf die aktuellen politischen Debatten rund um Insektenschutzpaket und Düngeverordnung. Unterstützt wurden die Experten durch den Fachanwalt für Agrarrecht des Landvolkes, Claus Reinert, der auf die zurzeit ungewisse Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sowie die auf den Handel mit Zahlungsansprüchen einging. Die Auswirkungen der momentanen Hängepartie spüren die Landwirte sehr konkret. „Die Beantragung der Agrarumweltmaßnahmen sind nur noch für maximal ein Jahr möglich“, so Meinheit. Ursprünglich konnten sich Landwirte mit zielgerichteten ökologischen Maßnahmen für fünf Jahre verpflichten. Die Landwirtschaftskammer in den Landkreisen Diepholz und Nienburg verzeichnete im letzten Jahr 6.340 Antragstellungen im Zusammenhang mit der Agrarförderung. Neben Förderung für Junglandwirte und für kleinere Höfe zielt die flächengebundene Zahlung vor allem auf einen Ausgleich für eine Vielzahl von Auflagen ab, die die Landwirte verbindlich zu erfüllen haben. Darunter fallen bspw. die Einhaltung einer Fruchtfolge sowie die Umsetzung bestimmter ökologischer Maßnahmen. Dabei nimmt es die Bürokratie in Brüssel genau. „Ein Blühstreifen darf nicht schmaler als ein Meter sein und nicht breiter als 20 Meter. Sonst gibt es Abzüge“, unterstreicht Sebastian Bönsch. Zudem gibt es jedes Jahr Änderungen, z.B. neue Kulturen wie Mais-Bohnen-Gemische, die eine ökologische Aufwertung des Maisanbaues darstellen. Bei Unklarheiten gibt es seit diesem Jahr neu die App FANi. „Dabei handelt es sich um eine Foto-App, mit der Landwirte zur Klärung von Sachverhalten beitragen können, ohne dass jedes Mal ein Kontrolleur vor Ort sein muss“, erläutern Meinheit und Bönsch. Die App registriert Aufnahmeort und Zeitpunkt und übermittelt das Bild an die zuständige Stelle der Kontrollbehörde. „Dies ist als Ergänzung der Vorortkontrollen gedacht und soll im Sinne der Landwirte dazu beitragen, Unklarheiten zu klären und eine Verzögerung bei der Auszahlung zu vermeiden.“ Die Mitarbeiter der Kammer sind gespannt, wie sich dieses System in der Praxis bewähren wird. Die Teilnehmer der Online-Schulung zeigten sich zum Schluss gut informiert über die Neuerungen der neuen Antragsperiode. Wie jedes Jahr besteht für die heimischen Landwirte die Möglichkeit, die Anträge auch über die Landwirtschaftskammer, das Landvolk oder die Beratungsringe erstellen zu lassen.

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