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Unsere Rechtsanwälte informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:
Erbrechtliche Beratung
Im Rahmen der Hofübergabe werden mit Hofübergeber und Hofübernehmer drei Kernpunkte beraten:
Was gehört zum Übergabegegenstand (und was nicht)?
Weichende Erben (= im Regelfall Geschwister des Hofübernehmers): Verzichten sie im Übergabevertrag auf Abfindungs- und Pflichtteilsrechte? Stehen ihnen bei der Hofübergabe noch Abfindungszahlungen zu?
Altenteil: Wie werden der Hofübergeber und sein Ehegatte nach der Hofübergabe abgesichert? Zum Beispiel Wohnrecht, Unterhaltsrecht, evtl. Barunterhalt.
Zu den Beratungsterminen möglichst den aktuellen Einheitswertbescheid und, soweit vorhanden, einen Grundbuchauszug mitbringen.
Mitwirkung und Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere bei
durch
Abwehr von unberechtigten Einwendungen Dritter gegen erteilte Genehmigungen.
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
Beratung zu Fragen rund um
u.a.
Anfertigung von Verträgen.
Beratung zu Fragen rund um bestehende und neu abzuschließende Pachtverträge.
Anfertigung von Pachtverträgen.