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Unser Kreisverband vertritt die Interessen circa 2.100 Landwirten im Südkreis Diepholz gegenüber Politik, Presse, Verwaltung und Gesellschaft. Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern ein vielfältiges Dienstleistungsspektrum.
Niedersachsen hat in einer Gebietskulissen-Verordnung Feuchtgebiete und Moore ausgewiesen, die nach den GAP-Vorgaben (GLÖZ 2) bewirtschaftet werden müssen, um EU-Direktzahlungen zu erhalten. Diese Gebietskulisse geht mit Einschränkungen der Bewirtschaftung einher:
Auflagen auf Dauergrünland:
Auflagen auf Ackerland:
Die Kulisse kann man hier einsehen: LEA - Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen
Bis zum 8. August 2024 können Bewirtschafter bei der Landwirtschaftskammer beantragen, die jeweilige Zuordnung ihrer Flächen zur Gebietskulisse der kohlenstoffreichen Böden zu überprüfen.
Bis zum 3. September können Betroffene Finanzhilfen der Landes für Schäden durch Hochwasser im Frühjahr beantragen. Dazu müssen die Schäden via Foto dokumentiert sein.
Mehr Infos und die Formulare finden Sie bei der Landwirtschaftskammer, die die Anträge auch bearbeitet:
Für Schweinehalter gibt es eine wichtige recht kurzfristige Mitteilungsverpflichtung an das LAVES über ein Online-Portal (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)) zum 01.08.2024 über die Haltungsform ihrer Mastschweine.
Meldepflichtig sind alle Mastschweinehalter mit Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung.
Zur Mitmach-Aktion Bienenfreundlicher Landwirte können sich Landwirte noch bis 3. Juli anmelden und ein kostenloses Feldrandschild erhalten.
Mehr Infos und Anmeldung unter www.eure-landwirte.de/bfl.