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Bild2 PM URS Ferkelnarkosegerte

URS lädt zur Informationsveranstaltung / Narkosegeräte für Ferkel präsentiert

Der 1. Januar 2021 ist für viele Landwirte ein wichtiges Datum: Ab diesem Zeitpunkt ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland endgültig verboten. „Für die Ferkelerzeuger, für die Immunokastration via Impfung und Ebermast keine gangbare Alternative darstellen, bleibt laut Gesetz nur die Betäubung mittels eines Narkosegases“, erläutert Anneke Kreißig von der Unternehmensberatung für Rindvieh- und Schweinehalter Hunte-Weser e.V. (URS) aus Sulingen. Während in anderen europäischen Ländern weitere Narkosegase zulässig sind, sehe das deutsche Recht zurzeit nur das Gas Isofluran vor, wenn die Betäubung ohne Hinzuziehen des Tierarztes selbstständig erfolgen soll. Die Betäubung der Ferkel erfolgt dabei in einem speziellen Gerät, das den Anforderungen des Tierschutzes wie auch des Schutzes des Anwenders gerecht werden muss. Damit sich die Landwirte über das Angebot informieren konnten, hat das Team der URS eine ganztägige Veranstaltung zur Vorstellung der verschiedenen Ferkelnarkosegeräte organisiert. Die Ferkelerzeuger hatten unter Einhaltung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen die Möglichkeit, sich in einer Maschinenhalle über fünf verschiedene Modelle direkt bei den jeweiligen Herstellern zu informieren.

Sowohl die Hersteller der Geräte, als auch die Landwirte zeigten sich von dem Konzept der Veranstaltung überzeugt. „Die Geräte praktisch vorgestellt zu bekommen und einmal selber anfassen zu können, bringen die Ferkelerzeuger dem Thema näher “, so einer der Anbieter. Auch die Landwirte meinten, dass der Eindruck des Einzelgerätes vor Ort sich teils erheblich von den sehr theoretischen Impressionen auf Flyern oder dem Internetauftritt der Hersteller unterschied.

Auf den meisten Betrieben steht die Entscheidung zum Kauf noch bevor, schätzt Anneke Kreißig. Auf dem deutschen Markt sind zurzeit sieben zertifizierte Geräte zugelassen. Die Kosten für ein Gerät betragen zwischen 7.500 bis 10.500 EUR netto. Landwirte konnten sich über das Bundeslandwirtschaftsministerium einen einmaligen Zuschuss von bis zu 60% der Anschaffungskosten, maximal 5.000 EUR, sichern.

„Voraussetzung für die Anwendung durch den Tierhalter selbst ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose mit anschließender Theorieprüfung und Praxisphase“, erläutert Fachberaterin Kreißig. Unter anderem werden Schulungen seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen angeboten. „Die URS hat ebenfalls einen Schulungstermin für den 23. und 30.10.2020 beim Gasthaus Husmann in Groß Lessen angesetzt. Wer teilnehmen möchte, sollte sich zügig einen Platz bei der LWK bzw. der URS sichern“, so Kreißig.

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