Ab sofort gilt eine Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz für die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Von 12 bi 15 Uhr ist die Beregnung mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen / Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) untersagt.
Ebenso ist die Beregnung von Gärten, Sportplätzen usw. in der Zeit verboten.
Damit reagiert der Kreis auf die momentane Trockenheit und einer drohenden Absenkung des Grundwassers. Das Landvolk Diepholz setzt sich zusammen mit dem Landvolk Mittelweser dafür ein, dass die Verfügung noch nachgebessert wird und das Verbot erst ab 26 Grad gelten sollte. Über diese und weitere Vorschläge sind wir mit den Behörden im Dialog.
Mehr Infos hier: