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Willkommen beim Landvolk Diepholz

Unser Kreisverband vertritt die Interessen circa 2.100 Landwirten im Südkreis Diepholz gegenüber Politik, Presse, Verwaltung und Gesellschaft. Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern ein vielfältiges Dienstleistungsspektrum.

 

Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden.

Ausgeglichen werden Einkommensverluste, die aufgrund des in § 4 Abs. 1 PflSchAnwV festgelegten Verbots der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen, welche in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und zugleich in Natura 2000-Gebieten liegen, eintreten. 

Hier finden Sie die Schutzgebiete mit den Feldblöcken: NIBIS Kartenserver : powered by cardo.Map (lbeg.de) Folgendes muss angeklickt sein: Landwirtschaft - Feldblöcke und Umweltschutzkarten externer Anbieter - Nds Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Naturschutz - Natura 2000.

Hinweise:

  • keine Beantragung einer Ausnahme vom PSM-Verbot für die Fläche nach § 4 Absatz 1 Pflanzenschutzanwendungsverordnung
  • Fläche muss mindestens 1000qm groß sein
  • der Erschwernisausgleich muss mindestens 150€ betragen (pro ha Ackerfläche gibt es 382€)
  • Antrag muss bis spätestens zum 15.02. bei der zuständigen BwSt. eingegangen sein.
  • Lage der Fläche in Naturschutzgebiet UND Natura 2000 (FFH und oder VSG)

Weitere Hinweise auf Erschwernisausgleich Pflanzenschutz : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de)

Für den Verpflichtungszeitraum 2023 können Anträge abweichend bis zum 15.02.2024 ohne prozentuale Kürzung gestellt werden. Der Erschwernisausgleich wird nur auf schriftlichen Antrag gemäß amtlichem Vordruck durch die Bewilligungsbehörde für ein Kalenderjahr gewährt. Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover. Das Antragsformular steht zum Download auf der Webseite der Landwirtschaftskammer bereit (Webcode: 01041692)

Für das Antragsjahr 2024 können Anträge auf diesen Erschwernisausgleich ab dem 14.03.2024 bis 15.05.2024 gestellt werden. Die Antragsvordrucke für das Antragsjahr 2024 werden voraussichtlich ab 11.03.2024 zum Download bereitgestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Agrarberatung.

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