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Der Landkreis Diepholz hat in einer Allgemeinverfügung die Testpflicht für Saisonarbeitskräfte angeordnet, sofern diese in Sammelunterkünften untergebracht sind. Dies gilt ab dem 24.05.2021 zunächst befristet bis zum 30.06.2021.
Mindestens zwei Test pro Woche müssen unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden.
Mehr Infos direkt beim Landkreis unter https://www.diepholz.de/portal/bekanntmachungen/infektionsschutzrechtliche-allgemeinverfuegung-des-landkreises-diepholz-900006522-21750.html?rubrik=1000050
Noch bis zum 15. Juni können Landwirte sich der Sammelklage des Landvolkes Niedersachsen gegen das Pflanzenschutzmittelkartell anschließen und erhalten damit die Chance auf eine Schadensersatzzahlung.
Dank eines Prozesskostenfinanziers entstehen keine Kosten.
Bereitss gut 900 Landwirte in Niedersachsen haben sich der Sammelklage angeschlossen.
Mehr Infos unter www.psmklage.landvolk.net.
Auskünfte erteilt unsere Rechtsabteilung, Herr Reinert.
Stephanie Krickemann ist seit 15 Jahren beim Landvolk Grafschaft Diepholz tätig.
Die Kuppendorferin arbeitet in der Lohnbuchhaltung und kümmert sich um alle Fragen rund um Arbeitskräfte auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Geschäftsführung bedankte sich bei Stephanie Krickemann für Ihren Einsatz beim Landvolk und überreichte in kleines Präsent.
Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesinnenministerium hat die Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte aktualisiert.
Demnach gibt es keine Einreisebeschränkungen sowie die Möglichkeit der Verwendung von Corona-Schnellstests.
Die Einhaltung der Gesundheits- und Hygeniemaßnahmen sind für die Gesunderhaltung der Mitarbieter sowie zur Eindämmung der Pandemie unerlässlich.
Mehr Infos finden Sie in der Handreichung des Bundeslandwirtschaftsministeriums:
Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte
Rundschreiben AGE 24.03.2021_Teil1
Anlässlich eines Ausbruchs einer Corona-Infektion in einem Spargelanbaubetrieb im Landkreis Diepholz weist das Landvolk Diepholz daraufhin, dass die Betriebe hohen Aufwand betreiben, um umfassende Hygienekonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Diese umfassen alle Aspekte der Saisonarbeit inklusive bereitgestellte Wohnunterkünfte, Maskenpflicht, Abstand bei den Arbeiten und beim Transport sowie Testungen und weiteres. Die Erfahrungen der begonnenen aber auch der vergangenen Saison haben dabei gezeigt, dass die Betriebe in der Lage sind, auf die Pandemie-Situation präventiv und angemessen zu reagieren. Sie tun dies unter großem Aufwand, weil sie sich dem Ernst der Lage bewusst sind. In Zusammenarbeit mit den Behörden wird so ein hohes Maß an Infektionssicherheit für die Arbeitskräfte sowie wie für die heimische Bevölkerung sichergestellt. Dies ist nach unseren Erkenntnissen auch auf dem betroffenen Betrieb so.
Dass trotz aller Vorkehrungen ein derartiger Ausbruch nicht verhindert werden konnte, ist bedauerlich. Hier gilt es nun, dass mögliche Ursachen gefunden werden, um künftig weitere Fälle noch wirksamer zu verhindern. Trotz aller Maßnahmen bleibt zudem die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Personen hoch, insbesondere wenn Sie nicht bei der Arbeit sind.
Neben den Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können auch in der Landwirtschaft Tätige zur dritten Priorisierungsgruppe zählen. Dazu zählen Betriebsleiter und Angestellte in leitender Funktion und ggf. auch mitarbeitende Falimienangehörige sowie Saisonarbeiter. Der Anspruch muss letztlich von der maßgeblichen Stelle des Landes geprüft werden.
15.500 ha, 7,8% der Fläche des Landkreises, sind FFH- und/oder Vogelschutzgebiete.
Wie der Landkreis bezüglich der Umsetzungspläne für die Entwicklung dieser Gebiete vorgehen will, diskutierten Landrat Cord Bockhop, Kreisrat Jens-Hermann Kleine sowie Detlev Tänzer und Anna Bartel als Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde auf Einladung vom Landvolk Diepholz und Landvolk Mittelweser mit gut 125 interessierten Landwirtinnen und Landwirten in einer Online-Veranstaltung.
Der Landkreis setzt bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Kooperation und Freiwilligkeit. Anders als die FFH-Verordnungen selbst, haben die Umsetzungspläne keine darüber hinausgehende rechtliche Bindung für Dritte. Im direkten Austausch, ggf. auch im Rahmen von regionalen Runden Tischen sollen die einzelnen Pläne mit den Eigentümern und Praktikern vor Ort erörtert werden. Wir vom Landvolk sind bereits im Vorfeld eingebunden und unterstützen tatkräftig.
Präsentation Managementplanung
Weitere Infos unter: http://natura2000.diepholz.de/
Die Aufstallpflicht für Geflügelhalter endet und somit können ab dem 16.04.2021 Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht jeder Geflügelhalter nach wie vor aufgefordert ist, die Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Ebenso wird das Beobachtungsgebiet rund um Diepholz aufgehoben.